Inklusive Erwachsenen­bildung

Was ist Inklusion?

Inklusion ist eine gesamt­gesellschaft­liche Aufgabe. Diese Aufgabe geht uns ALLE an! Der Begriff Inklusion wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der Behinderten­rechts­konvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) bekannt. In einer inklusiven Gesellschaft darf niemand ausgeschlossen werden. Alles, was der Staat, Institutionen oder Privat­personen anbieten, soll die Möglichkeit der Teilhabe für alle Menschen bieten. Dies geht nicht von heute auf morgen. Inklusion bedeutet aber eine stetige Weiter­entwicklung in diese Richtung.

Inklusive Erwachsenenbildung

Das Recht auf Bildung, auch im Rahmen des lebenslangen Lernens, wird benannt im Artikel 24 der UN-BRK.

Demnach sollten auch die Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung Schritt für Schritt inklusiv gestaltet werden, damit es für ALLE Menschen möglich ist, lebenslang zu lernen. Denn: durch die Stärkung und Entfaltung der Persönlichkeit wächst die Kompetenz, die eigene Lebenssituation aktiv zu gestalten (Empowerment).

Lebenslanges Lernen für alle setzt aber Bildungs­angebote voraus, die die unterschied­lichen Interessen, Alters­gruppen und Lern­voraussetzungen berück­sichtigen.