Inklusive Erwachsenenbildung
Was ist Inklusion?
Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe geht uns ALLE an! Der Begriff Inklusion wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) bekannt. In einer inklusiven Gesellschaft darf niemand ausgeschlossen werden. Alles, was der Staat, Institutionen oder Privatpersonen anbieten, soll die Möglichkeit der Teilhabe für alle Menschen bieten. Dies geht nicht von heute auf morgen. Inklusion bedeutet aber eine stetige Weiterentwicklung in diese Richtung.
Inklusive Erwachsenenbildung
Das Recht auf Bildung, auch im Rahmen des lebenslangen Lernens, wird benannt im Artikel 24 der UN-BRK.
Demnach sollten auch die Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung Schritt für Schritt inklusiv gestaltet werden, damit es für ALLE Menschen möglich ist, lebenslang zu lernen. Denn: durch die Stärkung und Entfaltung der Persönlichkeit wächst die Kompetenz, die eigene Lebenssituation aktiv zu gestalten (Empowerment).
Lebenslanges Lernen für alle setzt aber Bildungsangebote voraus, die die unterschiedlichen Interessen, Altersgruppen und Lernvoraussetzungen berücksichtigen.